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Tempo 30 darf nach StVO eingerichtet werden u.a. bei sensiblen Einrichtungen, bei unfallträchtigen Bereichen und hiher Schadstoffbelastung (->Info), nicht aber stadtweit , wodurch ein Flickenteppich von verkehrsberuhigten Zonen entsteht. Wir wollen als Teil eines breiten Bündnis T-30 als Norm für den städtischen Verkehr.  – In D’dorf:
T-30 auf Gubener Str. als Verkehrsversuch abgelehnt, Begründung angreifbar (s.u.), dafür Radweg
T-30 auf Merowinger Str. bestätigt: Laut Verwaltungsgericht ist lokale Tempo-Reduzierung für die Luftqualität in ganz D’dorf  möglich (->Ddorf-aktuell), das sollte die Verwaltung berücksichtigen!
T-30 auf der Friedrichstr. geplant:  aber Bau-Chaos bis 2028, trotz Protesten.

Ergänzungen folgen.