Gute Regeln – schlechte Praxis

Was die Gehwege betrifft, so weichen sie in Düsseldorf oft von den gültigen Regelwerken ab. Die Mindestbreite sollte 2,50m sein. Erst ab 2,70m kann von Barrierefreiheit die Rede sein (z.B. bei der Begegnung zweier Rollstühle). Selbst wenn die Regelbreite baulich eingehalten wird, ist oft die nutzbare Breite eingeschränkt z.B. durch parkende Autos, durch Außengastronomie oder Warenangebote vor Geschäften. Sollten aufgrund der Nichteinhaltung des Regelwerkes Probleme auftreten, so sollten sich betroffene Bürger*innen an die zuständigen Politiker*innen in den Bezirksvertretungen wenden mit dem Hinweis auf diese Regelwerke. Wenn durch die Bezirksvertretung keine Besserung herbeigeführt wird, so kann man sich auch an den Beschwerdeausschuss des Stadtrates wenden.
Details über die Regelwerke findet man hier.