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Umverteilung des öffentlichen Raums: Platz für den Umweltverbund, weniger Parkraum
Die Parkraumbewirtschaftung und die geplante Gebühren-Erhöhung für das Anwohnerparken wurden im Verkehrsausschuss beschlossen und sind Teil des Mobilitätsplans D (2019), um den „Straßenraum zugunsten der Nahmobilität umzuverteilen und Parken im öffentlichen Raum neu zu ordnen“. Auch in den vereinbarten Maßnahmen mit der Umwelthilfe  (14.06.2021) wird die „Erstellung eines gesamtstädtischen Parkraummanagementkonzeptes“ gefordert. Konkrete Ziele: mehr Platz für den Fuß- und Radverkehregen, kein Fremdparken in Wohngebieten.  Zum Vergleich: die DUH  fordert 360 € jählich, in Freiburg waren bis 480 € geplant, je nach Autolänge.
Parken mit Handy-App in Ddorf mit PayByPhone und nun auch mit Easy-Park. – Zum Parkmanagement hier
Auch der Auto-Club Europa (ACE) fordert ein Parkraum-Konzept mit „sensorgestützter Parkzeitkontrolle und -abrechnung“ wie in den USA. Lösung für Anwohner: Nutzung von Parkraum bei Discountern (->ddorf-aktuell).
Zur beschlossenen Parkraumbewirtschaftung (OVA am 27.10.21)
Die jüngst beschlossene Planung der Parkraumbewirtschaftung hatte einen Vorläufer, die im Juni 2020 verabschiedete Ausweitung des Anwohnerparkens, wodurch zu den bestehenden 31 Bewohnerparkgebieten 25 weitere hinzukommen sollten (Karte rechts, 06/2020). Diese Ausweitung ist in dem neuen Beschluss aufgenommen worden, indem die Verwaltung nun Bilk und Flingern (Bilder unten) als Pilotgebiete für die Parkraumbewirtschaftung ausgewählt hat. Beide Beschlüsse zielen darauf ab, Fremdparker – das sind Pendler und Fluggäste, die Parkgebühren am Flughafen sparen wollen – aus den Wohngebieten herauszuhalten und mehr Platz für den Fuß- und vor allem Fahrrad-Verkehr zu schaffen.
Verbunden damit ist eine Verlagerung von öffentlichen Parkplätzen in privaten Parkraum (auch Kundenparkplätze und Quartiersgaragen) und die Ausweisung des öffentlichen Parkraums als Anwohnerparken. Dafür darf die Stadt ab 2022 die derzeit unglaublich niedrigen Gebühren (30,15 € p.a.) erhöhen, da die Landesregierung diese Festsetzung dann den Kommunen selbst überlassen will, nach über einjähriger Verzögerung. Als Beispiel mag der in Tübingen ab 01.01.22 geltende Satz von 180 € jährlich gelten, ein Satz, den der Verkehrsdezernent J. Kral übrigens eher noch für zu niedrig hält. (Ursprünglich wollte der Tübinger OB Palmer den Satz auf 360 € anheben, was der dortige Stadtrat aber halbiert hatte.)
Die Absicht, entsprechend der Zielsetzung des Mobilitätsplans D., „den Straßenraum zugunsten der Nahmobilität umzuverteilen und Parken im öffentlichen Raum neu zu ordnen“, wird in der verabschiedeten Verwaltungsvorlage so erläutert: „Das knappe Gut öffentlicher Raum soll in verkehrlicher Perspektive vermehrt dem Umweltverbund zur Verfügung stehen, die Aufenthalts- und Lebensqualität in den Quartieren soll gesteigert werden. Dieser erhöhte Flächenbedarf geht zulasten des motorisierten Individualverkehrs (MIV), insbesondere des ruhenden Verkehrs. Dieser soll verstärkt auf privaten Flächen außerhalb des öffentlichen Raums abgewickelt werden.“ – Gut so, Kompliment an die Stadtpolitik!