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Der aktuelle Luftreinhalteplan wurde zuletzt in der Fassung vom 24.06.2022 veröffentlicht (->Umweltamt) und geht zurück auf den Vergleich zwischen der Umwelthilfe (DUH) und dem Land NRW (06/2021) und dem damit verbundenen Lärmaktionsplan III (AUS/034/2020). Der Vertrag mit der DUH enthält für Umweltschutz ein Maßnahmepaket, das die Verkehrswende in D’dorf beschleunigt hat, dessen Vereinbarungen aber seit 2021 noch nicht völlig umgesetzt sind: so die Reduzierung des KFZ-Verkehrs oder die Prüfung von T-30 auf der Rethelstr. (->Analyse) Die Umsetzung (Rat, 9.11.23) der vereinbarten Maßnahmen zeigt der Vierte Bericht „Saubere Luft für D’dorf“.
Die „Neue Leipzig-Charta“ (2020 von der Bundesregierung mit beschlossen) ist Basis für die Stadtplanung „Raumwerk D„, Leitlinie der Charta für eine nachhaltige Stadtentwicklung: „ein gesundes Lebensumfeld geprägt durch grüne und blaue Infrastrukturen, eine hohe Biodiversität und nachhaltige Mobilität mit Focus auf dem Fahrradverkehr und dem ÖPNV.“ (Begleittext)
Zur Klimastudie, zum DUH-Vergleich und dem geplanten Klima-Controlling hier
Klima-Controlling geplant: In der Ratsvorlage (01/24) wird ein öffentliches Monitoring für die Bewertung des Wegs zu Klimaneutralität (11/2019) angekündigt, u.a. mit Maßnahme-Bewertung (->Stadt)
Studie des Umweltamtes verlangt „zeitnahe, stringente Umsetzung“ der Verkehrswende.
Anfang Juni präsentierte das Umweltamt die „Merit-Order„, eine Maßnahmen-Planung für „Klimaneutralität bis 2035„, wozu sich Düsseldorf 2019 verpflichtet hat. Der damalige Klima-Beschluss – von allen Ratsparteien mitgetragen – verlangt dafür einen konkreten Handlungspfad, der durch die Merit-Studie beschrieben wird. Doch die aufwändige Studie verschwand kurz nach deren Veröffentlichung (27.06.21). zunächst aus der Öffentlichkeit, zu brisant waren Forderungen nach Reduzierung des privaten Autoverkehrs, des öffentl. Parkraums oder gar Tempo 30. Deshalb wurden zunächst einige Begriffe CDU-konform verändert: Das Handlungsziel „Re­du­zie­rung der At­trak­ti­vi­tät des mo­to­ri­sier­ten In­di­vi­du­al­ver­kehrs (MIV)“ wurde z.B. ersetzt durch das abschwächende CDU-Ideologem „Op­ti­mie­rung des MIV“ (->Änderungen) und dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt (18.11.21), ein Beschluss wurde aber nicht gefasst, was unserer Meinung nach dem Beschluss zur Klimaneutralität von 2019 widerspricht.

Die Studie weist für das Ziel der Klimaneutralität einen Restbetrag von 40.000 t CO2 aus, selbst bei Umsetzung aller angegebenen Maßnahmen, und nennt als Lösung gar City-Maut und autofreie Innenstadt.

Hintergründe für die Änderungen in der Merit-Studie Der Handlungspfad zur Klimaneutralität des Umweltamtes stelle lediglich eine „Potentialanalyse für einen Einstieg in einen Bewertungs- und Diskussionsprozess“ dar, brauche weitere Absprachen, u.a. mit dem damals neuen Verkehrsdezernenten J. Kral (vgl. RP, 11.6.21). Als Hintergrund darf  angenommen werden, dass die Klima-Maßnahmen den Verantwortlichen der CDU missfielen: „Reduzierung“ des MIV, „Parkraum-Verknappung bei öffentlichen Parkplätzen u. Anwohnerparken“ – in der Neufassung „Wirksame Parkraumbewirtschaftung öffentl. Parken“ und „Neustrukturierung Anwohnerparken“ – sowie höhere Parkgebühren zudem die Forderung nach „zeitnaher, stringenter Umsetzung“; überraschend: Innerstädtisches „Tempolimit 30“ ist in der Studie weiterhin enthalten.

Die Manipulation von Maßnahmen für die Reduzierung des privaten  Auto-Verkehrs und die fehlende Beschlussfassung zur Merit-Studie stellen unserer Meinung nach eine Teil-Abkehr von dem ehrgeizigen Ziel der Klimaneutralität dar. – Man darf gespannt sein, wie die Diskussion über die Vorlage der geänderten Merit-Order im OVA und Umweltausschuss verläuft, wir werden den Weg der neu gefassten Merit-Order weiter kritisch begleiten; auf Anfrage kann die Originalfassung vom Juni ’21 bei uns bezogen werden.

Der Vergleich zwischen Umwelthoilfe und Stadt D’dorf für saubere Luft
Zur Vermeidung eines Verfahrens vor dem OVG Münster in NRW haben das Land  NRW und die Stadt einen Vergleich mit der Deutschen Umwelhilfe DUH)  geschlossen (06/2021) – zur Abwendung eines Diesel-Fahrverbots. Die vereinbarten Maßnahmen für die Luftreinhaltung beinhalten umfangreiche Verbesserungen für Rad- und Fußverkehr, Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen, eine Ausweitung der Parkraum-Bewirtschaftung und Reduierung des privaten Autoverkehrs. Dazu Jürgen Resch, Bundes-Geschäftsführer der DUH (PM, 14.06.21): „Dieses nun rechtlich verbindliche Maßnahmenpaket ist ein Schritt hin zu einer echten Verkehrswende in Düsseldorf: Mit weniger Autoverkehr und deutlich mehr Rad- und Fußverkehr sowie attraktiveren öffentlichen Verkehrsmitteln. Diesem ersten Schritt müssen nun viele weitere Schritte folgen.“ (Diese Ziele entsprechen auch
Die DUH schrieb zum Vertrag : „Mit dem ausgehandelten Maßnahmenkatalog verpflichten sich Land und Stadt, den Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid von 40 µg/m3 im Jahresmittel ab sofort und dauerhaft einzuhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, werden/wird:
  • die Belastungsschwerpunkte Merowinger  und Corneliusstraße durch Pförtnerampeln um bis zu 21 % der Verkehrsmenge entlastet,
  • die Radinfrastruktur verstärkt ausgebaut,
  • der Busverkehr durch Vorrangschaltungen beschleunigt,
  • kostenlose Parkplätze in der Innenstadt abgeschafft und die Parkraumbewirtschaftung auf deutlich mehr Gebiete ausgeweitet,
  • auf zahlreichen Hauptstraßen sowie im Umfeld sensibler Einrichtungen wie Kindergärten und Pflegeheimen zur Reduzierung der Lärm- und Luftbelastung Tempo 30 angeordnet,
  • strukturelle Verbesserungen eingeführt wie mehr Personal in der Radverkehrsabteilung und eine neue „Kleine Kommission Radverkehr“, was zu mehr Sicherheit u. Komfort im Radverkehr beiträgt.“
Zudem wurde eine eine fortlaufende Wirkungskontrolle der festgesetzten Maßnahmen vereinbart, um bei neuerlichen Überschreitungen des NO2-Grenzwertes gemeinsam neue Lösungen umzusetzen.  Entsprechend  warnte die DUH  2023 vor Vertragsbruch: Die  Stadt vezögere Maßnahmen, u.a zu T-30 in Df, ein Bericht wurde angemahnt.
Für saubere Luft gibt es ein Urteil des Europ. Gerichtshofes, worin Deutschland wegen „systematischen Verstoßes gegen Luftqualitätsgrenzwerte“ (DUH, 03.06.21) verurteilt wird. Für die darin angemahnte Senkung der NOx-Belastung fordert die DUH die Umwandlung von Auto-Fahrspuren in Radwege und den Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor in Deutschland zum 1. Januar 2025 sowie eine Senkung der CO²-Emissionsgrenzen (DUH, 05.03.21).
Die DHU setzt sich darüberhinaus für eine weitreichende Mobilitätswende für den Klimaschutz ein, mit einem programmatischen Konzept, das unserem Bündnis-Programm ähnelt:
Die Realität in Großstädten ist geprägt von schmutziger Atemluft, Dauerstaus, Parkplatzsuche, Lärm und kaum Platz für Zufußgehende und Radfahrende. Das sind die Folgen jahrzehntelanger automobilfreundlicher Politik. (…)
Was wir jetzt brauchen: Platz für Fahrradverkehr, Fußgänger und Fußgängerinnen, saubere Luft und einen zuverlässigen, günstigen, modernen und gut ausgebauten öffentlichen Verkehr mit Bus und Bahn. Allein ein Wechsel von Verbrenner- auf Elektroautos genügt nicht, um in Zukunft nachhaltig mobil sein zu können.“ (Text der DUH zur Mobilität -> hier )

In dem empfehlenswerten Text  „Vorfahrt für Gesundheit„, werden diese Ziele erklärt und mit Beispielen erläutert: so der kostenlose öffentliche Personennahverkehr in Murcia (Spanien) und  Luxemburg (Stadt und Land) oder die fußgängerfreundliche Stadt Bern.