• Beitrags-Kategorie:Allgemein
  • Lesedauer:2 min Lesezeit
Zeitweise Straßensperrungen an Schulen möglich, aber das Verkehrsamt plant keine Umsetzung
Die CDU stellt in der BV4 am 20.3.24 einen Prüfauftrag für solche „Schulstraßen“ (RP, 5.3.24), aber das Verkehrsamt verlautet, es plane noch keine Umsetzung, verweist auf bestehende Verbots-Schilder, die von vielen „Elterntaxis“ aber ignoriert werden.
Alle 20 Min. wird ein Kind bei Verkehrsunfällen in Deutschland verletzt. Der neue Erlass des NRW-Verkehrsministers soll für mehr Sicherheit auf Schulwegen sorgen: Bis zu 45 Min. vor und nach dem Unterricht dürfen „Schulstraßen“ für den Autoverkehr gesperrt werden, z.B. durch Schranken oder Poller (Info) – jedoch nicht durchgehend und nur in lokalen Straßen. (Ausweg: ggf. Umwidmung zu Anlieger- oder Spielstr.) Vor den gesperrten Zonen können „Bring-Zonen“ eingerichtet werden. – Hier
Bisher kommen nur 30% GS-Schüler zu Fuß oder per Rad zur Schule, viele andere werden per „Elterntaxi“ gebracht, oft in SUV’s, die zunehmend die Schul-Zufahrten verstopfen und so Schüler*innen auf ihrem Schulweg gefährden. Dabei würden Warnschilder, Parkverbote und Tempobeschränkungen von den „Elterntaxis“ kaum beachtet und Kinder auf ihrem Schulweg gefährdet, so berichten es jüngst z.B. Schulleitungen aus Oberkassel. Deshalb will die CDU in der BV 4 die Einrichtung von Schulstraßen von der Verwaltung prüfen lassen.