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Zur Vermeidung eines Verfahrens vor dem OVG Münster in NRW hat die Bezirksregierung einen Vergleich mit der Deutschen Umwelhilfe DUH)  geschlossen – zur Abwendung eines Diesel-Fahrverbots (06/2021). Die vereinbarten Maßnahmen für die Luftreinhaltung beinhalten umfangreiche Verbesserungen für Rad- und Fußverkehr, Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen, eine Ausweitung der Parkraum-Bewirtschaftung und weniger Autos an Belastungsschwerpunkten. – Inzwischen aber warnt die DUH vor Vertragsbruch: Die  Stadt vezögere Maßnahmen, u.a zu T-30 in Df, ein Bericht ist angemahnt; hier
Die DUH schreibt (PM vom 14.06.21): „Mit dem ausgehandelten Maßnahmenkatalog verpflichten sich Land und Stadt, den Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid von 40 µg/m3 im Jahresmittel ab sofort und dauerhaft einzuhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, werden/wird:
  • die Belastungsschwerpunkte Merowinger Straße und Corneliusstraße durch Pförtnerampeln um bis zu 21 Prozent der Verkehrsmenge entlastet,
  • die Radinfrastruktur verstärkt ausgebaut,
  • der Busverkehr durch Vorrangschaltungen beschleunigt,
  • kostenlose Parkplätze in der Innenstadt abgeschafft und die Parkraumbewirtschaftung auf deutlich mehr Gebiete ausgeweitet,
  • auf zahlreichen Hauptstraßen sowie im Umfeld sensibler Einrichtungen wie Kindergärten und Pflegeheimen zur Reduzierung der Lärm- und Luftbelastung Tempo 30 angeordnet,
  • strukturelle Verbesserungen eingeführt wie mehr Personal in der Radverkehrsabteilung und eine neue „Kleine Kommission Radverkehr“, was zu mehr Sicherheit und Komfort im Radverkehr beiträgt.“

Diese Ziele entsprechen auch dem Programm unseres Mobilitätswende-Bündnisses.