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Neuer Gag der Bundesregierung: Förderung von SUV’s – Umwelthilfe fordert Senkung der NO2-Grenzwerte
Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mitteilt, hat die Bundesregierung für bis zu 6 Meter lange Pick-ups die Kfz-Steuer um bis zu 70 Prozent gesenkt. (PM, 3.8.21) Und damit nicht genug: Die Kommunen sollen zukünftig Parkplätze auf die Maße von Geländewagen vergrößern. (PM, 12.08.21) Dagegen wäre für solche Autos eine deutliche Kostensteigerung beim Anwohnerparken sinnvoll, wie z.B. in Tübingen beschlossen (vgl. Spiegel, 21.09.21) – Zu Forderungen der DUH und dem Dieselbetrug hier
Die DUH fordert auf dem Hintergrund von aktuellen WHO-Empfehlungen eine deutliche Senkung der Greenzwerte für Feinstaubbelastung (PM, 22.9.21). Gegenüber der sich neu bildenden Ampel-Regierung sollen der Klimaschutz und ein „temporäre Tempolimit“ im Verkehr notfalls durch Klimaklagen durchgesetzt werden (PM, 29.10.21).
Das Verkehrsministerium hat laut DUH schon seit 2015 von Dieselbetrug und illegalen Abschhaltvorrichtungen gewusst. (PM, 17.05.21) Demnach hat das Ministerium  eine von VW  vorgelegte Selbstanzeige zu illegalen Abschaltvorrichtungen zurückziehen lassen, wodurch der Bundehaushalt und VW-Besitzer um ca 2 Milliarden € geschädigt wurden. Das belege ein Dokument, um dessen Freigabe die DUH 5 Jahre lang gerichtlich gekämpft hatte. Und auch die – offenbar gegen bestehende Grenzwerte verstoßende – Typengenehmigung von Diesel 6 (d-Temp)-Fahrzeugen könnte vom Europäischen Gerichtshof (EuG)h für illegal erklärt werden (PM der DUH vom 10.06.21):  Nach Aussage des Generalstaatsanwaltes  würde ein entsprechendes  Gerichtsurteildes EuGh  von 2018 bestätigt werden. Danach wurden die Genehmigungen des Kraftfahrt-Bundeamtes aufgrund „Real-Drive-Emission-Messungen“ nicht auf den ursprünlich gültigen Nox-Grenzwert von 80 mg/km bezogen, sondern auf den nachträglich von der EU-Kommission heraufgesetzten Wert von 114 mg/km, eine illegale Umgehung der gültigen Grenzwerte. (Im Interesse der Autoindustrie wollten Deutschland und Ungarn diese umweltschädliche Praxis  gegen das ursprüngliche Urteil von 2018 durchsetzen.) Die DUH will sich im Sinne des Umweltschutzes dafür einsetzen, dass die betroffenen Typenzulassungen für nichtig erklärt werden.
Die Welt-Gesundheitsorganisation (WHO) fordert aktuell eine Verschärfung der Grenzwerte für NO2-Schadstoffe in der Luft, um die nachweislich drohenden Gesundheitsgefahren  tz mindern; die Forderung der DUH:
„Der Grenzwert für Feinstaub (PM 2,5) müsse demnach halbiert werden (von 10 auf 5 µg/m3 im Jahresmittel), jener für Stickstoffdioxid (NO2) sogar auf ein Viertel der bisherigen Grenze gesenkt (von 40 auf 10 µg/m3 im Jahresmittel). Neu ist zudem die Einführung eines 24-Stundenhöchstwertes von 25 µg/m³ für NO2.“ (PM vom 22.9.21)

Auch überlegenswert: Der Bürgerrat Klima, ein Gremium aus 160 zufällig ausgewählten Mitgliedern, fordert in einem geminsam erarbeiteten Gutachten ein Aus für Verbrenner ab 2027, ein Tempolimit auf Autobahnen und einen Ausbau der Radinfrastruktur.